Rechtsprechung
BVerwG, 13.05.1991 - 2 B 54.91 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Abgrenzung der gerichtlichen Prüfung von Maßnahmen der Dienstaufsicht über Richter durch die Richterdienstgerichte und die Verwaltungsgerichte
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.1991 - 12 A 1579/88
- BVerwG, 13.05.1991 - 2 B 54.91
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- BVerwG, 09.06.1983 - 2 C 34.80
Klage - Streitgegenstand - Richterliche Dienstaufsicht - Rechtsweg
Auszug aus BVerwG, 13.05.1991 - 2 B 54.91
Der beschließende Senat hat in dem auch vom Verwaltungsgericht seiner Entscheidung zugrunde gelegten Urteil vom 9. Juni 1983 - BVerwG 2 C 34.80 - (BVerwGE 67, 222) die Frage der Abgrenzung der gerichtlichen Prüfung von Maßnahmen der Dienstaufsicht über Richter durch die Richterdienstgerichte und die Verwaltungsgerichte in rechtsgrundsätzlicher Hinsicht entschieden.Die Richterdienstgerichte können mithin Maßnahmen der Dienstaufsicht nur am Maßstab des § 26 Abs. 3 DRiG prüfen (BVerwGE 67, 222 [BVerwG 09.06.1983 - 2 C 34/80]).
Aufgrund dieser eindeutigen Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Verwaltungs- und Richterdienstgerichten können die vom Kläger für möglich gehaltenen Überschneidungen rechtlich nicht auftreten (vgl. BVerwGE 67, 222 [BVerwG 09.06.1983 - 2 C 34/80]).
- BVerwG, 10.02.1978 - 1 B 13.78
Ausländerbehörde - Ausländischer Student - Entwicklungsland - Verlängerung der …
Auszug aus BVerwG, 13.05.1991 - 2 B 54.91
Solche Angriffe sind revisionsrechtlich demzufolge nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem materiellen Recht zuzuordnen und damit für das Beschwerdeverfahren unbeachtlich (vgl. Beschlüsse vom 9. Juni 1970 - BVerwG 6 B 22.69 - und vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 - ). - BVerwG, 15.12.1976 - 8 C 54.76
Versagung weiterer Zurückstellung vom Grundwehrdienst - Rechtsmittel im …
Auszug aus BVerwG, 13.05.1991 - 2 B 54.91
Im übrigen kann sich auf die Versagung des rechtlichen Gehörs derjenige nicht berufen, der die im konkreten Fall gegebenen Möglichkeiten, sich Gehör zu verschaffen, nicht genutzt hat (vgl. Urteil vom 15. Dezember 1976 - BVerwG 8 C 54.76 - ; Beschluß vom 31. August 1988 - BVerwG 4 B 153.88 - <NJW 1989, 601>).
- BVerwG, 31.08.1988 - 4 B 153.88
Voraussetzungen für die Rüge der Verletzung der Ladungsfrist; Verwirklichung den …
Auszug aus BVerwG, 13.05.1991 - 2 B 54.91
Im übrigen kann sich auf die Versagung des rechtlichen Gehörs derjenige nicht berufen, der die im konkreten Fall gegebenen Möglichkeiten, sich Gehör zu verschaffen, nicht genutzt hat (vgl. Urteil vom 15. Dezember 1976 - BVerwG 8 C 54.76 - ; Beschluß vom 31. August 1988 - BVerwG 4 B 153.88 - <NJW 1989, 601>). - BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 13.05.1991 - 2 B 54.91
Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO in der seit dem 1. Januar 1991 geltenden Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1991 (BGBl. I S. 686) durch Anführung einer konkreten, sich aus dem vorliegenden Rechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch einen Hinweis auf den Grund, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]). - BGH, 31.01.1984 - RiZ(R) 3/83
Umfang der Anfechtung einer Maßnahme der Dienstaufsicht; Zulässigkeit einer …
Auszug aus BVerwG, 13.05.1991 - 2 B 54.91
Dieser Auffassung hat sich das Dienstgericht des Bundes im Urteil vom 31. Januar 1984 - RiZ (R) 3/83 - (BGHZ 90, 41 [BGH 31.01.1984 - RiZ R 3/83]) unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung angeschlossen. - BVerwG, 10.08.1978 - 2 C 36.77
Prozessrecht - Vereinbarkeit der Unterlassung der Einholung amtlicher Auskünfte …
Auszug aus BVerwG, 13.05.1991 - 2 B 54.91
Hinsichtlich der von der Beschwerde erhobenen Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs (§ 103 Abs. 1 GG) fehlt es gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO n.F. schon an der Darlegung, was der Kläger bei einer (nach seiner Auffassung) ausreichenden Gewährung des rechtlichen Gehörs vorgetragen hätte (vgl. Urteil vom 10. August 1978 - BVerwG 2 C 36.77 - ). - BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
Auszug aus BVerwG, 13.05.1991 - 2 B 54.91
Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO in der seit dem 1. Januar 1991 geltenden Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1991 (BGBl. I S. 686) durch Anführung einer konkreten, sich aus dem vorliegenden Rechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch einen Hinweis auf den Grund, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]). - BVerwG, 09.06.1970 - VI B 22.69
Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der grundsätzlichen …
Auszug aus BVerwG, 13.05.1991 - 2 B 54.91
Solche Angriffe sind revisionsrechtlich demzufolge nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem materiellen Recht zuzuordnen und damit für das Beschwerdeverfahren unbeachtlich (vgl. Beschlüsse vom 9. Juni 1970 - BVerwG 6 B 22.69 - und vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 - ).